Kennzeichnungspflicht in Deutschland
Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 sind gewisse Boote kennzeichnungspflichtig. Dazu gehören:
- Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschinen, deren effektive Nutzleistung 2,21 kW (3 PS) übersteigt
- Segelboote über 5,50 m Länge ohne Motor
Boote, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen auf deutschen Wasserstraßen ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.